Automobil Marketing Kiefer GmbH

Wir sind seit vielen Jahren
EXPORT-Experten

Sie möchten ein von uns erworbenes Fahrzeug exportieren?

Verkauf an Gewerbetreibende innerhalb der EU

IEU

Verkauf von Fahrzeugen an Gewerbetreibende bzw. Händler innerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit Mwst. ausweisbar).

Für den Verkauf zum Nettopreis benötigen wir eine positive Auskunft des Bundesamtes für Finanzen. Um diese für Sie einzuholen benötigen wir vorab Kopien folgende Papiere per Fax:

  • steuerliche Registrierung bei Ihrem Finanzamt
  •  die Anschrift Ihrer Firma (wie gemeldet)
  • den Nachweis über Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ihre Eintragung ins Handelsregister oder Ihre Gewerbeanmeldung
  • den Personalausweis des Geschäftsführers bzw.
    Inhabers mit gut lesbarer Unterschrift
  • Vollmacht für den Abholer mit Original Unterschrift des
    Geschäftsführers, keine Kopie!

Der Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU erfolgt wie der Verkauf an Privatpersonen innerhalb Deutschlands (Fahrzeugpreis inkl. 19% Mehrwertsteuer), das bedeutet kein Erwerb des Fahrzeuges zum Netto-Exportpreis.

Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU

Der Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU erfolgt wie der Verkauf an Privatpersonen innerhalb Deutschlands (Fahrzeugpreis inkl. 19% Mehrwertsteuer), das bedeutet kein Erwerb des Fahrzeuges zum Netto-Exportpreis.

Verkauf an Gewerbetreibende ausserhalb der EU

AEU

Der Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit Mwst. ausweisbar). Sie erhalten hierzu von uns eine Ausfuhrerklärung. Die Mehrwertsteuer müssen Sie als Kaution bei uns hinterlegen.

Diese Kaution wird dem Käufer wieder zurückbezahlt, wenn der Nachweis der Ausfuhr erbracht ist.

Als Nachweis dient die Ausfuhrerklärung, welche wir nach dem ATLAS-Verfahren (elektronische Zollabfertigung) erstellen. Sie erhalten von uns ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), welches Sie an der EU-Aussengrenzstelle, bei welcher Sie die EU verlassen, vorlegen.

Bei Korrekter Abfertigung erhalten wir eine elektronische Meldung über unser Zollamt. Erst wenn uns diese Meldung vorliegt, können wir die hinterlegte Kaution wieder erstatten.

Die Kaution können Sie gerne bei uns persönlich abholen. Rufen Sie uns bitte vorher an und bringen die von uns erstellte Quittung über die Kaution im Original mit.
Selbstverständlich können wir die Kaution auch auf ihr Konto überweisen – Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Bankdaten mit.

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Gerne persönlich für Sie da.

Bei Fragen Rund um unsere Fahrzeugangebot lassen Sie uns einfach über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen. Wir sind auch über Sozialen Medien erreichbar.

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77815 Bühl

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